Der Auftrag im Event-Management

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Aufträge

Unter einem Auftrag wird eine Aufforderung an eine andere Person verstanden, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Verrichtung mit oder ohne ein dingliches Ergebnis handelt. Typisch für den Auftrag ist eine Rückmeldung des Ausführenden an den Beauftragenden. Im Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Auftrag ein Rechtsgeschäft, mit welchem sich der Beauftragte verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber gegen Kostenerstattung zu besorgen. Juristisch ist der Auftrag in § 662 bis 674 BGB geregelt. Der Auftrag stellt die Grundform eines Rechtsgeschäftes dar, bei dem eine Vertragspartei für die andere Vertragspartei Arbeitsleistungen erbringt, heißt es auch auf http://www.vertrag.de/auftraege/. Eine Unentgeltlichkeit des Auftrages bedeutet, dass der Beauftragte keine Vergütung erhält. Der Auftrag ist daher ein Gefälligkeitsvertrag, wie die Schenkung und die Leihe. Es darf aus der Unentgeltlichkeit jedoch nicht geschlossen werden, dass der Beauftragte selber alle Kosten des Auftrages zu decken hat.

Vertragstypen (Dienstvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag)

Der Beauftragte kann selber Ersatz für seine Aufwendungen nach § 670 BGB verlangen. Im Gegenzug ist der Beauftragte zur Herausgabe des durch den Auftrag und die Geschäftsbesorgung Erlangten nach § 667 BGB verpflichtet. mayor-450Er wird also auf Rechnung des Auftraggebers tätig. Der Begriff Auftrag wird auch in der Rechtssprache nicht nur für den Vertragstyp des Auftrags verwendet, sondern bezeichnet vielfach auch die Übertragung entgeltlicher Leistungen im Rahmen verschiedener anderer Vertragstypen (Dienstvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag). In diesem Fall spricht man dann auch von dem einem Rechtsanwalt, Architekten oder Makler erteilten Auftrag. Auch einer Vollmacht liegt in der Regel ein Auftragsverhältnis zu Grunde. Erbringt eine Person für eine andere Person Leistungen, ohne von dieser beauftragt worden zu sein, handelt es sich meist um eine Geschäftsführung ohne Auftrag. In der öffentlichen Verwaltung bezeichnet der Begriff Auftrag jede Anweisung oder Mitteilung einer übergeordneten Behörde an eine nachgeordnete Behörde. Unterstellte Dienststellen müssen nach Außen im Schriftverkehr auch im Auftrag zeichnen. Nur der Vertreter des Behördenleiters schreibt in Vertretung. Wenn im Bauwesen von einem Auftrag gesprochen wird, so ist meistens ein Werkvertrag gemeint, welcher die Erstellung eines Objektes, zum Beispiel ein Einfamilienhaus, beinhaltet. Juristisch ist der Begriff Auftrag also stark von den anderen Vertragsarten abzugrenzen. Teilweise existieren eigene Begrifflichkeit, welche den Auftrag ersetzen. Über www.vertrag.de können weitere Informationen bezüglich der Aufträge eingesehen werden.

Der Auftrag im Event-Management

Im Event-Management werden Aufträge meistens in Agenturen bearbeitet. So kann es zum Beispiel eine Agentur geben, welche für Musik und Markenkommunikation verantwortlich zeichnet.  In diesem Zusammenhang steht der Auftrag zum Beispiel für die Produktion / Herstellung von Musikstücken. Das Event-Management kann auch PR-Auftritte bei Messen organisieren. Ein Auftrag würde beispielsweise bewirken, dass eine Agentur einen Messestand einrichten soll und somit alles arrangieren soll für einen erstklassigen Auftritt und Präsentation des Auftraggebenden. Gleiches gilt für den Inhaber einer Internet- und Medienagentur. Hier kann ein Auftrag vorliegen, eine Internetseite für den Auftraggebenden zu erstellen und online zu schalten. Aber auch die regelmäßige Pflege, Wartung und Aktualisierung kann in den Bereich fallen. Aufgrund der Vielfältigkeit kann ein Auftrag nahezu in allen Bereichen vorkommen und sehr speziell ausfallen, was dieses Thema sowohl umfangreich als auch komplex macht.
 

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